AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für DIEDEN KFZ e.K.

HR A: 21283 Bad-Kreuznach

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen [DIEDEN KFZ e.K.] (nachfolgend "Anbieter") und seinen Kunden im Rahmen des Autohandels und der KFZ-Dienstleistungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

2. Fahrzeugangebot und Vertragsabschluss

Die Präsentation unserer Fahrzeuge auf der Webseite stellt keine rechtlich bindende Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot abgibt und der Anbieter dieses Angebot annimmt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die auf der Webseite und in Angeboten angegebenen Fahrzeugpreise sind Endpreise in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten wie Überführung, Zulassung oder Ähnliches werden separat ausgewiesen und sind nicht im angezeigten Preis enthalten. Die Zahlung erfolgt nach den im Vertrag vereinbarten Zahlungsmethoden.

4. Fahrzeugzustand und Gewährleistung

Die Beschaffenheit der Fahrzeuge ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen im Vertrag. Der Anbieter gewährleistet, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln sind. Die genauen Regelungen zur Gewährleistung sind im Einzelvertrag festgelegt.

5. Haftung und Werkstattleistungen

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Rahmen von Werkstattleistungen haftet der Anbieter für Mängel gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

6. Datenschutz

Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters zu finden.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

9. Irrtümer und Gewährleistung

Wir bemühen uns nach bestem Gewissen, genaue und aktuelle Informationen auf unserer Webseite bereitzustellen. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen fehlerfrei oder vollständig sind. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Korrekturen an den Inhalten vorzunehmen.

Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen auf unserer Webseite. Nutzer sollten eigenständig prüfen und bestätigen, dass die Informationen für ihre individuellen Bedürfnisse geeignet sind.

Wir weisen darauf hin, dass Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen werden können. Für etwaige Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Informationen auf unserer Webseite entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits.

Bitte beachten Sie, dass alle Angebote, Produkte oder Dienstleistungen auf unserer Webseite freibleibend sind und Änderungen unterliegen können. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, sich über aktuelle Informationen zu informieren und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Wir bitten um Verständnis für eventuelle Unstimmigkeiten und versichern Ihnen, dass wir stets bemüht sind, unsere Webseite auf dem neuesten Stand zu halten und Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Garantieausschluss für Exportfahrzeuge

Exportregelungen für Fahrzeuge – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Regelungen gelten für alle Verkäufe von Fahrzeugen durch DIEDEN KFZ e.K. (nachfolgend "Verkäufer") an Kunden, die diese Fahrzeuge ins Ausland exportieren (nachfolgend "Käufer"). Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages für ein Exportfahrzeug erkennt der Käufer diese Bestimmungen ausdrücklich an.

2. Garantieausschluss

2.1. Keine Garantieansprüche bei Export

Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass für Fahrzeuge, die ins Ausland exportiert werden, keine Garantieansprüche bestehen. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages verzichtet der Käufer auf jegliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer.

2.2. Verfall der Garantieansprüche

Die Garantieansprüche verfallen unwiderruflich mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass nach Abschluss des Kaufvertrages keine Garantieansprüche geltend gemacht werden können, unabhängig davon, ob Mängel vor, während oder nach dem Export auftreten.

3. Haftungsausschluss

3.1. Haftungsausschluss für Mängel

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Mängel, die an den exportierten Fahrzeugen festgestellt werden, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Verkäufer verursacht. Der Haftungsausschluss umfasst alle direkten und indirekten Schäden sowie Folgeschäden, die aus dem Export des Fahrzeugs resultieren.

3.2. Übertragung der Verantwortung

Mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer oder an den beauftragten Transportdienstleister geht die Verantwortung für das Fahrzeug vollständig auf den Käufer über. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die während des Transports ins Ausland entstehen.

4. Zuständiges Recht und Gerichtsstand

4.1. Anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Export von Fahrzeugen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4.2. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Export von Fahrzeugen ist der Sitz des Verkäufers.

5. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

______________________________________________________english version below

Warranty Exclusion for Export Vehicles

Export Vehicle Regulations – Terms and Conditions

1. Scope of Application

These regulations apply to all vehicle sales by DIEDEN KFZ e.K. (hereinafter referred to as "Seller") to customers who export these vehicles abroad (hereinafter referred to as "Buyer"). By concluding a purchase contract for an export vehicle, the Buyer expressly acknowledges these provisions.

2. Warranty Exclusion

2.1. No Warranty Claims for Export Vehicles

The Seller expressly states that no warranty claims are applicable to vehicles exported abroad. By signing the purchase contract, the Buyer waives any warranty claims against the Seller. No guarantee or warranty claims.

2.2. Expiration of Warranty Claims

Warranty claims irrevocably expire upon signing the purchase contract. The Buyer agrees that no warranty claims can be made after the conclusion of the purchase contract, regardless of whether defects arise before, during, or after the export.

3. Disclaimer of Liability

3.1. Exclusion of Liability for Defects

The Seller assumes no liability for defects identified in exported vehicles unless these defects were caused intentionally or through gross negligence by the Seller. The exclusion of liability covers all direct and indirect damages, as well as consequential damages resulting from the export of the vehicle.

3.2. Transfer of Responsibility

With the transfer of the vehicle to the Buyer or the appointed transport service provider, full responsibility for the vehicle passes to the Buyer. The Seller is not liable for damages occurring during transportation abroad.

4. Governing Law and Jurisdiction

4.1. Applicable Law

All disputes arising out of or in connection with the export of vehicles shall be exclusively governed by the laws of the Federal Republic of Germany.

4.2. Jurisdiction

The place of jurisdiction for all disputes arising out of or in connection with the export of vehicles is the location of the Seller’s headquarters.

5. Final Provisions

Should any individual provisions of these regulations be or become invalid or unenforceable after the conclusion of the contract, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected. The statutory provisions shall replace the invalid or unenforceable regulations.

For further information please contact us. Happy to help you.